Berufsqualifikationsrichtlinie: Abstimmung über Änderungen im Sozialausschuss

Der Sozialausschuss des EU-Parlaments hat das von der EU-Kommission vorgelegte Grünbuch zur Berufsqualifikationsrichtlinie kontrovers beraten. Die endgültige Abstimmung im Binnenmarktausschuss findet am 17.10.2011 statt. Die Abstimmung im Plenum ist für November angesetzt.

Die EU-Kommission hat am 22.06.2011 ein
Grünbuch vorgelegt und damit eine bis zum 22.09.2011
andauernde Konsultation zur Überarbeitung der Richtlinie über Berufsqualifikationen 2005/36/EG
eingeleitet.

Bereits Anfang des Jahres hatte die EU-Kommission eine
Konsultation zu der Richtlinie durchgeführt. Ziel ist es, die Richtlinie zu
vereinfachen und grenzüberschreitend Berufstätigen die Stellensuche bzw. die
Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit zu erleichtern.

Die Richtlinie, die
aus dem Jahr 2005 stammt, regelt die gegenseitige Anerkennung der
Berufsqualifikationen zwischen den Mitgliedstaaten und gilt für ca. 4.700
reglementierte Berufe, die sich in 800 Kategorien zusammenfassen lassen. Diese
Berufe können nur nach dem Erwerb bestimmter Berufsqualifikationen ausgeübt
werden, dies betrifft in Deutschland u. a. Steuerberater.

Der
mitberatende Sozialausschuss des Europäischen Parlaments hat am 26.09.2011
seinen Forderungskatalog an den federführenden Binnenmarktausschuss übermittelt.
Der Katalog mit Änderungsanträgen erhielt zwar die Mehrheit der Stimmen der
Ausschussmitglieder, jedoch ist die Berufsqualifikationsrichtlinie selbst
innerhalb der Fraktionen nicht unumstritten.

MdEP Thomas Mann (EVP/CDU),
stellvertretender Vorsitzender des Sozialausschusses, kritisierte in seiner
Pressemitteilung, dass eine Aufhebung der Reglementierungen in bestimmten
Berufsgruppen dazu führen würde, dass gut ausgebildete und erfahrene
Arbeitnehmer nicht mehr vor „Schmalspur-Konkurrenten“ aus anderen
Mitgliedstaaten geschützt sind. Weiterhin befürchtet er, dass die bislang
verpflichtenden Sprachprüfungen entfallen könnten.

Sein Fraktionskollege
MdeP Martin Kastler (EVP/CSU) ist ebenfalls Mitglied im Sozialausschuss. Dieser
bewertet die anstehende Überarbeitung der Richtlinie in einer öffentlichen
Mitteilung weitaus positiver. Seiner Ansicht nach ist die voranschreitende
Aufhebung der Reglementierung der Berufsgruppen in Europa eine
Grundvoraussetzung, um dem Anspruch der Arbeitnehmerfreizügigkeit gerecht zu
werden. Im Hinblick auf den bevorstehenden Fachkräftemangel sei die
Harmonisierung überfällig. Vor allem Deutschland sollte somit an der
Vereinfachung der Anerkennungsverfahren interessiert sein. Er weist weiterhin
darauf hin, dass sich auch für deutsche Arbeitnehmer durch eine Neufassung des
Gesetzes viele neue Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen.

Die endgültige
Abstimmung im Binnenmarktausschuss findet am 17.10.2011 statt. Die Abstimmung im
Plenum ist für November angesetzt.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro
Brüssel

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Quelle: DATEV eG