„Schnelle Lösungen“ für spezifische Probleme im bestehenden Mehrwertsteuersystem
- Konsignationslager: Die Vorschläge sehen eine Vereinfachung der Mehrwertsteuervorschriften vor, wenn ein Unternehmer Gegenstände von einem in einen anderen Mitgliedstaat transportiert, um diese dort zu lagern und zu einem späteren Zeitpunkt an einen bereits bekannten Kunden zu verkaufen („Call-off stock“).
- MwSt-Identifikationsnummer: Um bei innereuropäischen Lieferungen von Waren von Mehrwertsteuerbefreiungen profitieren zu können, soll zukünftig zum Nachweis für die Beförderung die im MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS) verwendete Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) der Handelspartner angegeben werden.
- Reihengeschäfte: Um die Rechtssicherheit bei der Behandlung von Reihengeschäften in Bezug auf die Mehrwertsteuer zu stärken, stellen die Vorschläge einheitliche Kriterien auf.
- Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung: Die Vorschläge sehen einen allgemeinen Rahmen für den Nachweis vor, welcher für die Geltendmachung einer Mehrwertsteuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen erforderlich ist.
Die neuen Regelungen werden – sofern die Richtlinie verabschiedet wird – ab dem 1. Januar 2020 anzuwenden sein.
Der Rat muss die Richtlinie einstimmig verabschieden, sobald das EU-Parlament seine Stellungnahme abgegeben hat.
Die Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 betreffend des „zertifizierten Steuerpflichtigen“ (Certified Taxable Person, CTP) wurde nicht verabschiedet.
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