Pflicht des Vermieters zur Inanspruchnahme der Wohngebäudeversicherung wegen eines fahrlässig verursachten Brandschadens durch Mieter

Das AG München entschied, dass der Vermieter bei einem durch den Mieter nur fahrlässig verursachten Brandschaden allein die Wohngebäudeversicherung zur Regulierung heranziehen muss, die den Mieter auch nicht in Regress nehmen kann (Az. 412 C 24937/17).

Powered by WPeMatico