Das OLG München hat entschieden, dass der Zwangsausschluss (Squeeze out) der früheren Aktionäre der Hypo Real Estate Holding AG vom 05.10.2009 rechtens ist, insbesondere nicht gegen die Finanzmarktstabilisierungsgesetze verstößt.
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Das OLG München hat entschieden, dass der Zwangsausschluss (Squeeze out) der früheren Aktionäre der Hypo Real Estate Holding AG vom 05.10.2009 rechtens ist, insbesondere nicht gegen die Finanzmarktstabilisierungsgesetze verstößt.
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