Bundesrat möchte Entschädigung für Flug- und Bahnverspätungen vereinfachen
Bundesrat, Mitteilung vom 14.12.2018
Gesetzliche Verpflichtung der Transportunternehmen
Es sei nicht einzusehen, dass Flug und Zug per App gebucht werden können, die Entschädigung dann aber schriftlich auf komplizierten Formularen beantragt werden muss, heißt es in der Initiative. Dies komme einem verwaltungstechnischen Abwehrreflex gleich. Wenn eine freiwillige Selbstverpflichtung der Transportunternehmen keine Wirkung erzielt, müssten sie notfalls per Gesetz zu einem antragslosen und automatisierten Entschädigungsverfahren verpflichtet werden. Mit diesem Appell wenden sich die Länder die Bundesregierung.
Verspätungen ein Dauerärgernis
Flug- und Zugverspätungen und damit verbundene Wartezeiten seien ein Dauerärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher. Allein im Luftverkehr seien von Januar bis September 2018 wegen Verspätungen bei 824 Beschwerden von Passagieren Ermittlungen eingeleitet worden. Es müsse deshalb zu klaren, verbindlichen und überprüfbaren Verbesserungen bei der Durchsetzung von Entschädigungen kommen, fordert der Bundesrat.
Wie es weitergeht
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gelten hierbei nicht.
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