Die BaFin bereitet sich nach den binären Optionen auch bei finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD) auf das Auslaufen der Produktinterventionsmaßnahme der Europäischen Wertpapier-und Marktaufsichtsbehörde ESMA vor. Sie plant, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von CFD an Privatkunden in Deutschland erneut zu beschränken.
Geplante Beschränkung von CFD: Stellungnahme noch bis zum 10. Januar
BaFin, Mitteilung vom 03.01.2019
Die BaFin hat am 20. Dezember 2018 den Entwurf einer Allgemeinverfügung veröffentlicht, mit der die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf von finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD) an Privatkunden in Deutschland beschränkt werden sollen.
Die BaFin weist darauf hin, dass noch bis zum 10. Januar 2019 Gelegenheit besteht, dazu schriftlich Stellung zu nehmen.
Zu dem Entwurf der Allgemeinverfügung hatte die BaFin eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Den Entwurf einer Allgemeinverfügung finden Sie auf der Homepage des BaFin.
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