Verwaltungsregelung zur Anwendung des Umsatzsteuergesetzes – Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE)
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV D 3 – S-7015 / 10 / 10002 vom 14.12.2018
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des Umsatzsteuergesetzes die im Schreiben aufgeführte Regelung (Umsatzsteuer-Anwendungserlass – UStAE).
Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.
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