Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass es in Deutschland ein breites Angebot an außergerichtlichen Streitbeilegungsmechanismen gibt. Zudem legte sie einen Zwischenbericht zur Arbeit der allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle vor. Darauf wies die BRAK hin.
Bundesregierung setzt sich für außergerichtliche Streitbeilegung ein
BRAK, Mitteilung vom 30.01.2019
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass es in Deutschland ein breites Angebot an außergerichtlichen Streitbeilegungsmechanismen gibt. Dies erklärte sie jüngst in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Sie hält eine frühzeitige konsensuale Beilegung von Konflikten ohne Inanspruchnahme der staatlichen Justiz insgesamt für eine sinnvolle Alternative zur gerichtlichen Konfliktlösung. In ihrer Antwort äußert sich die Bundesregierung außerdem zur Online-Schlichtung, zur Zahl der seit Inkrafttreten des VSBG zum 01.04.2016 durchgeführten Schlichtungsverfahren und zur beabsichtigten Förderung von Verbraucherschlichtungsstellen.
Vorgelegt hat die Bundesregierung außerdem einen Zwischenbericht zur Arbeit der allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl. Diese wurde zum 01.04.2016 eingesetzt und wird noch bis Ende dieses Jahres gefördert. In dem nach § 43 VSBG zu erstattenden Zwischenbericht wird die Verfahrensführung durch die Schlichtungsstelle umfassend untersucht und dargestellt.
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP
Zwischenbericht zur Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle
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