EU-Gesetzgeber kommen bei der Kapitalmarktunion voran
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 27.02.2019
Wertpapierfirmen, die bankähnliche Tätigkeiten ausüben und ähnliche Risiken wie Banken darstellen, werden den gleichen Regeln und der gleichen Aufsicht unterliegen wie Banken. Auf der anderen Seite werden einfachere und weniger riskante Unternehmen von einem vollständig überarbeiteten Regelwerk profitieren, das besser auf ihre Geschäftsmodelle zugeschnitten ist. Im Rahmen des neuen Rahmens werden auch die Gleichwertigkeitsregeln für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen durch Unternehmen aus Drittländern gestärkt und präzisiert.
Die Kommission begrüßt auch das Verhandlungsmandat der Mitgliedstaaten zu ihrem Vorschlag, kleineren Unternehmen den Zugang zu den Kapitalmärkten zu erleichtern. Als Teil der Kapitalmarktunion zielen die neuen Regeln darauf ab, den Verwaltungsaufwand für KMU zu verringern, wenn sie Wertpapiere an speziellen Handelsplätzen listen und ausgeben.
Die Kapitalmarktunion zählt zu den Prioritäten der Juncker-Kommission, denn sie wird die europäische Wirtschaft stärken und Investitionen ankurbeln, durch die Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Kapitalmarktunion zielt darauf ab, Kapital für alle Unternehmen in der EU zu mobilisieren, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die auf Mittel angewiesen sind, um expandieren und erfolgreich wirtschaften zu können.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.
Powered by WPeMatico