Starke-Familien-Gesetz stärkt Beschäftigung
ZEW, Pressemitteilung vom 11.03.2019
Die Berechnungen der Forscher beruhen auf den Daten des Sozio-oekonomische Panels (SOEP), die die finanziellen Verhältnisse und das Arbeitsangebotsverhalten der Haushalte in Deutschland repräsentativ abbilden.
Die Reformen beim Kinderzuschlag sind Teil des Starke-Familien-Gesetzes, das im Familienausschuss des Bundestags debattiert wurde. Geplant sind eine Erhöhung des Kinderzuschlags von derzeit maximal 170 Euro auf 185 Euro monatlich, eine Abschaffung der Höchsteinkommensgrenze und eine großzügigere Anrechnung von Eltern- und Kindeseinkommen.
„Die Reformvorschläge gehen in die richtige Richtung. Lange bekannte Schwachstellen bei der Ausgestaltung des Kinderzuschlags werden beseitigt“, erklärt Dr. Holger Stichnoth, stellvertretender Leiter des ZEW-Forschungsbereichs „Soziale Sicherung und Verteilung“ sowie Coautor der Studie. „Allerdings bleibt das System der Sozialleistungen für einkommensarme Familien mit Hartz IV, Kinderzuschlag und Wohngeld komplex. Der große Wurf, ein einfaches Sicherungssystem für Kinder aus einem Guss, steht noch aus.“
Die Studie finden Sie auf der Homepage des ZEW.
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