Old English Bulldog – Keine eigenständige Hunderasse
OVG Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 12.03.2019 zum Urteil 5 A 1210/17 vom 12.03.2019
Das Oberverwaltungsgericht hat im Ergebnis der Klägerin recht gegeben. Zur Begründung hat der 5. Senat im Wesentlichen ausgeführt: Die im Berufungsverfahren durchgeführte Beweisaufnahme habe ergeben, dass der Hund der Klägerin keine wesentlichen Züge eines „American Bulldog“ aufweise. Dies sei erforderlich, um von einer Kreuzung von Hunden bestimmter Rassen nach dem Landeshundegesetz auszugehen. Dahinstehen könne hingegen, ob Hunde der Züchtung „Old English Bulldog“ nach heutigem Stand von Wissenschaft und Praxis eine eigenständige Rasse im biologisch-zoologischen Sinn darstellten. Der „Old English Bulldog“ sei jedenfalls keine eigenständige Rasse im Sinne des Landeshundegesetzes NRW. Zwar sei es grundsätzlich ausgeschlossen, reinrassige Hunde einer bestimmten Rasse gleichzeitig als Kreuzungen anderer Rassen anzusehen und nach den für diese maßgeblichen Vorschriften zu behandeln. Das gelte aber nicht für solche Rassen, die der Landesgesetzgeber bei Inkrafttreten des Landeshundegesetzes im Jahr 2003 nicht als eigenständige Rasse eingeordnet habe. Anderenfalls entschiede letztlich die Definition neuer Rassen durch private Interessenverbände über die Anwendungsreichweite des Gesetzes. Die im Gesetz zugrunde gelegte Unterscheidbarkeit von Hunden nach Rassezugehörigkeit sei nicht dynamisch zu verstehen, sondern knüpfe statisch an einen vom Gesetzgeber vorgefundenen Bestand an Hunderassen an. Dabei definiere das Gesetz die in ihm genannten Rassen nicht selbst, sondern greife auf allgemein anerkannte Rassedefinitionen insbesondere durch Zuchtverbände zurück. Die Züchtung „Old English Bulldog“ sei relativ neu und verfüge erst seit dem 1. Januar 2014 über eine Rasseanerkennung durch den amerikanischen Zuchtverband United Kennel Club. Angesichts dessen sei nichts dafür ersichtlich, dass der Gesetzgeber diese Hunde bei Inkrafttreten des Landeshundegesetzes bereits als eigene Rasse wahrgenommen habe.
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