Regierung macht Weg frei für E-Scooter
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.03.2019
Von der Verordnung erfasst werden sollen Fahrzeuge ohne Sitz oder selbstbalancierende Fahrzeuge mit oder ohne Sitz, die eine Lenk- oder Haltestange haben, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h liegt und die verkehrssicherheitsrechtliche Mindestanforderungen im Bereich von Brems- und Lichtsystem erfüllen. Laut dem Verordnungsentwurf sollen Elektrokleinstfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 12 km/h grundsätzlich Radwege befahren und ab Vollendung des 14. Lebensjahrs genutzt werden können. Fahrzeuge mit bis zu 12 km/h dürfen auf Fußwegen und ab 12 Jahren genutzt werden. Eine Zulassungspflicht sieht der Verordnungsentwurf nicht vor, wohl aber eine Versicherungspflicht. Was Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenk- oder Haltestange angeht – wie etwa Elektro-Skateboards -, so sei eine entsprechende Verordnung im Verkehrsministerium derzeit in Arbeit, erläuterte der Staatssekretär.
Dass es nun einen Verordnungsentwurf für Elektrokleinstfahrzeuge gibt, wurde während der Sitzung von allen Fraktionen begrüßt. In der inhaltlichen Bewertung gab es jedoch Unterschiede.
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