Ausreichender Schutz für Mitarbeiter, die auf Missstände in ihren Unternehmen hinweisen

Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass Mitarbeiter, die auf Missstände in ihren Unternehmen hinweisen (Whistleblower), bereits durch das bestehende Arbeitsrecht und die allgemeinen kündigungsrechtlichen Vorschriften ausreichend geschützt sind. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 07.10.2011

Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass Mitarbeiter, die auf Missstände in ihren Unternehmen hinweisen (Whistleblower), bereits durch das bestehende Arbeitsrecht und die allgemeinen kündigungsrechtlichen Vorschriften ausreichend geschützt sind. Das geht aus ihrer Antwort (17/7053) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/6902) hervor.

Die Fraktion hatte darauf hingewiesen, dass oft ein großes öffentliches Interesse an diesen Informationen bestehe, den Hinweisgebern aber häufig arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen drohten.

Quelle: Deutscher Bundestag

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Quelle: DATEV eG