Entwurf einer Neufassung von IDW RS HFA 2 "Einzelfragen zur Anwendung der IFRS"

Am 07.09.2011 hat der Hauptfachausschuss den vom Arbeitskreis „IFRS-Rechnungslegung“ vorgelegten Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Anwendung der IFRS (IDW ERS HFA 2 n. F.) verabschiedet.

IDW, Mitteilung vom 05.10.2011

Am 07.09.2011 hat der HFA in seiner 225. Sitzung den vom Arbeitskreis „IFRS-Rechnungslegung“ vorgelegten Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Anwendung der IFRS (IDW ERS HFA 2 n.F.) verabschiedet.

Als Folge der zahlreichen Neuregelungen durch das IASB soll IDW RS HFA 2 aktualisiert werden. Dabei ist auch vorgesehen, die einzelnen Abschnitte der Verlautbarung sprachlich zu harmonisieren. Dieser Harmonisierungsbedarf ergibt sich aus dem Charakter von IDW RS HFA 2 als „Sammel-Verlautbarung“ zu mehreren Standards bzw. Interpretationen, wobei die einzelnen Abschnitte der Verlautbarung zu unterschiedlichen Zeitpunkten vom HFA verabschiedet wurden. Darüber hinaus sollen die Ausführungen an den derzeitigen Diskussionsstand angepasst sowie einige Textziffern zu noch nicht geregelten Einzelfragen ergänzt werden.

Den Entwurf finden Sie auf der Homepage des IDW.

Quelle: IDW

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Quelle: DATEV eG