Die Vollendung des europäischen Binnenmarkts – eine Daueraufgabe
DIHK, Mitteilung vom 02.05.2019
Binnenmarkt vorantreiben
Denn Marktzugangshürden zwischen EU-Mitgliedstaaten sind nach wie vor Alltag für Unternehmen. Sie werden bei manchen Tätigkeiten, etwa bei der Arbeitnehmerentsendung, sogar eher höher. Zentrales Ziel für die neue Legislatur des Europäischen Parlaments und die neue Kommission sollte es daher sein, Diskriminierungen und Behinderungen im Binnenmarkt abzubauen. Aus Sicht der Unternehmen gilt es, Anzeige-, Melde-, Statistik- oder Nachweispflichten deutlich abzubauen – wie etwa die Registrierungen für die Entsorgung von Verpackungen bzw. Elektroschrott – und komplexe administrative Verfahren zu vereinfachen. Laut aktuellem IHK-Unternehmensbarometer zur Europawahl sind außerdem EU-weit einheitliche Vorschriften hilfreich – etwa bei technischen Standards im Warenverkehr.
Online-Angebote zur Verfügung stellen
Im EU-Ausland tätige Unternehmen brauchen einen einfachen Zugang zu geschäftsrelevanten Informationen und Verfahren der anderen Mitgliedstaaten. Dabei ist der Ausbau des Portals „Ihr Europa“ im Rahmen des „Single Digital Gateway“ ein guter Anfang. Jedoch muss hier an vielen Stellen grundlegend nachgebessert werden. Darüber hinaus sollten die Betriebe künftig möglichst alle Verwaltungsverfahren, die beim grenzüberschreitenden Wirtschaften relevant sind, online durchführen können. So lassen sich Aufwand und Bürokratiekosten senken. Wichtig ist auch, die Portale für elektronische Behördendienste, die sogenannten „Einheitlichen Ansprechpartner“, im Gastland zu verbessern. Gleichzeitig wäre es wichtig, einen Ansprechpartner im Heimatland zur Verfügung zu stellen, der bei der Tätigkeit im EU-Ausland unterstützt. Bei der Umsatzsteuer sollte im B2C-Bereich die sogenannte „einzige Anlaufstelle“ für die Unternehmen die gesamte Kommunikation mit den Steuerverwaltungen der anderen Mitgliedstaaten übernehmen. Sie müsste rechtsverbindlich sämtliche Informationen über Steuersätze, Ausnahmeregelungen und Verfahrensvorschriften bieten. Voraussetzung dafür wäre eine laufend aktualisierte und verlässliche Datenbank in allen Amtssprachen der EU.
Bestehende Regeln einheitlich und konsequent anwenden
Recht ist ein Standortfaktor. Daher müssen EU-Rechtsvorschriften richtig und schnell umgesetzt, einheitlich angewendet und konsequent durchgesetzt werden. Nur so lassen sich gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle europäischen Unternehmen sicherstellen. Der Fokus sollte auf der Umsetzung bestehender Rechtsvorschriften liegen, statt zu schnell neue Regelungsvorschläge vorzulegen. Dazu gehört, dass europäisches Recht von nationalen Behörden und Gerichten selbstverständlich und nicht als Fremdkörper angewandt wird. Nicht zuletzt: Bis zum Jahresende sollen auf Druck der Kommission die Investitionsschutzabkommen zwischen den Mitgliedstaaten beendet werden. Die dadurch entstehende gefährliche Rechtsschutzlücke für den Schutz von Investitionen im Binnenmarkt ist aus Sicht vieler Unternehmen nur durch einen neuen, verbindlichen Streitbeilegungsmechanismus zu schließen.
Unternehmensfreundliche Regeln schaffen
Bei jeder neu eingeführten Regulierung ist vorab zu prüfen, wie sie wirkt und welchen konkreten Mehrwert sie bringt – gerade für kleine und mittlere Unternehmen. Informations-, Berichts- und Dokumentationspflichten sollten bei neuen EU-Gesetzen auf das Notwendige begrenzt und auf ihre Praktikabilität hin überprüft werden. Notwendige Neuregelungen sollten möglichst durch einen Abbau von Regelungen an anderer Stelle kompensiert werden. Eine Rechtsangleichung fördert den Binnenmarkt insbesondere dann, wenn der wirtschaftliche Nutzen für die Unternehmen die Kosten überwiegt, die durch die neuen Regelungen entstehen. Im Verbraucherrecht darf der Verbraucher nicht entmündigt werden; Vertragsfreiheit zwischen den Unternehmen selbst und ihren Kunden ist die Grundlage des Binnenmarktes. Mit den geplanten Sammelklagen schließlich droht weiterhin das Entstehen einer privaten Klageindustrie.
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