Mustervertrag für externe Dienstleister
WPK, Mitteilung vom 14.05.2019
Zu den bei der Einbindung externer Dienstleister zu beachtenden Vorkehrungen zur Sicherstellung der beruflichen Verschwiegenheitspflicht siehe im Einzelnen den Praxishinweis WPK Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung (§§ 50, 50a WPO).
Zum sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellungsverfahren durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund wird auf die Informationen auf der dortigen Internetseite verwiesen.
Für einen individuellen Vertrag sollten Sie sich bei einem Rechtsanwalt beraten lassen.
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