Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangte Auskunft über die Konsequenzen der Bundesregierung aus dem Urteil des BFH zur steuerlichen Absetzbarkeit der Erstausbildung. Die Bundesregierung teilt mit, dass Sie die Absetzbarkeit prüft.
Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 10.10.2011
Die Bundesregierung prüft derzeit Schlussfolgerungen aus den Urteilen des Bundesfinanzhofes zur steuerlichen Absetzbarkeit der Erstausbildung und kann daher so gut wie keine Angaben zu Fragen zu diesem Sachverhalt machen, heißt es in der Antwort der Regierung (17/7054) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/6876).
Anmerkung der Redaktion
Siehe hierzu auch die Mitteilung „Auskunft über steuerliche Absetzbarkeit der Erstausbildung“ des Deutschen Bundestags vom 05.10.2011.
Quelle: Deutscher Bundestag
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