Der Finanzausschuss hat dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (19/8691, 19/9768) zugestimmt.
Härtere Maßnahmen gegen Schwarzarbeit
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 05.06.2019
Der Finanzausschuss hat am 05.06.2019 dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch ( 19/8691 , 19/9768 ) zugestimmt. In der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für den Entwurf, an dem sie zuvor eine Reihe von Änderungen vorgenommen hatten. Auch die AfD-Fraktion stimmte zu. Die Fraktion die Linke war dagegen, während sich die FDP-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten. Ein Entschließungsantrag der FDP-Fraktion wurde abgelehnt.
Mit dem Gesetz kann die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) nicht nur Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen, bei denen tatsächlich Dienst- oder Werkleistungen erbracht wurden, sondern sie soll in Zukunft auch die Fälle prüfen, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen.
Powered by WPeMatico