Bundesregierung zur Umsatzsteuergrenze

Die Bundesregierung hat zu einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke zu den Auswirkungen der Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 11.10.2011

Wenn Kleinunternehmer die Umsatzsteuergrenze überschreiten und die Steuer in der Annahme, keiner Steuerpflicht zu unterliegen, verspätet anmelden, liegt keine Steuerhinterziehung vor. In diesen Fällen fehle der Vorsatz, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/7133) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/6932). Eine Anhebung der zur Zeit bei 17.500 Euro im Jahr liegenden Umsatzsteuergrenze könne auf Grund von EU-Vorgaben nur entsprechend der Preissteigerungsrate erfolgen.

Quelle: Deutscher Bundestag

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Quelle: DATEV eG