Anwendung des Regelungsgehalts der Richtlinie (EU) 2017/1852
Anwendung des Regelungsgehalts der Streitbeilegungsrichtlinie ab 1. Juli 2019
Rückwirkung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union (EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz – EU-DBA-SBG)
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV B 3 – S-1317 / 16 / 10058 :010 vom 25.06.2019
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder findet auf (Streitbeilegungs-)Beschwerden, die unter Berufung auf die Streitbeilegungsrichtlinie eingereicht werden, der Regelungsgehalt der Streitbeilegungsrichtlinie Anwendung. Für die Entgegennahme und Bearbeitung der Streitfragen zuständige Behörde ist das Bundeszentralamt für Steuern.
Für das EU-DBA-SBG ist eine Rückwirkung auf den 1. Juli 2019 vorgesehen. Die aktuelle Fassung des Gesetzentwurfs ist auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht und unter dem folgenden Link abrufbar:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhab en/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/EU-DBASBG/0-Gesetz.html
Mit Inkrafttreten des EU-DBA-SBG wird dieses Schreiben gegenstandslos.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Powered by WPeMatico