APAS: Verlautbarung Nr. 7 „Liste zur Durchführung von Auswahlverfahren nach Art. 16 Verordnung (EU) Nr. 537/2014“
WPK, Mitteilung vom 23.07.2019
Nach Art. 16 Abs. 3 Unterabs. 3 der Verordnung ist die APAS verpflichtet, zur Durchführung eines transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens jährlich eine Liste von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften zu veröffentlichen, die gesetzliche Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durchgeführt haben.
Auf der Internetseite der WPK steht eine Liste der Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften für die Durchführung von Auswahlverfahren zur Verfügung.
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