Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden: Regierungsentwurf vorgelegt
BRAK, Mitteilung vom 14.08.2019
Im Vergleich zum Referentenentwurf sieht der Regierungsentwurf wenige, zum Teil rein sprachliche Änderungen vor. Als neue Regelung enthält der Regierungsentwurf in § 144 ZPO einen neuen Absatz 3. Danach sollen die Vorschriften, die eine auf Antrag angeordnete Einnahme des Augenscheins oder Begutachtung durch Sachverständige zum Gegenstand haben, entsprechend angewendet werden. Dies entspricht der von der BRAK in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf geäußerten Anregung. Die weiteren von der BRAK in ihrer Stellungnahme geäußerten Bedenken sind indes nicht in den Regierungsentwurf eingeflossen.
Nicht mehr enthalten ist die noch im Referentenentwurf in §§ 72a, 119a GVG-E vorgesehene Möglichkeit, Land- bzw. Oberlandesgerichten Zivilkammern bzw. -senate für Kommunikations- und Informationstechnologie zu bilden.
Der Regierungsentwurf wird nun dem Bundesrat zugeleitet, der innerhalb von sechs Wochen dazu Stellung nehmen kann. Die BRAK wird das weitere Gesetzgebungsverfahren kritisch begleiten.
Regierungsentwurf
Referentenentwurf
BRAK-Stellungnahme 15/2019
Nachrichten aus Berlin 14/2019 v. 17.07.2019
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