Gesetzentwurf zum Forschungszulagengesetz
Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung: Je früher, desto besser!
DIHK, Mitteilung vom 29.08.2019
Der Gesetzentwurf sieht derzeit eine Steuergutschrift in Höhe von 25 Prozent auf die FuE-Personalkosten der Unternehmen vor – maximal jedoch 500.000 Euro pro Jahr. Eine steuerliche FuE-Förderung sollte allerdings auch die Sachkosten berücksichtigen. Andernfalls würden vor allem investitionsintensive FuE-Aktivitäten benachteiligt. So müssen zum Beispiel Industriebetriebe bei Innovationsvorhaben zum Teil erhebliche Mittel für Labore oder Prüfstände aufwenden.
Zudem sollte perspektivisch das Fördervolumen angehoben werden, um noch weitere Innovationspotenziale zu erschließen. Bei der Auftragsforschung sollte der Auftraggeber, der das wirtschaftliche Risiko trägt, von der Förderung profitieren – und nicht der Auftragnehmer, wie von der Bundesregierung vorgeschlagen. Das ist besonders für kleinere und mittlere Unternehmen von Interesse. Sie verfügen oftmals nicht über Forschungsabteilungen oder Entwickler, sondern vergeben Aufträge an Dritte. Perspektivisch kann sich aus einer solchen Aktivität dann ein eigenes FuE-Engagement ergeben – mit neuen Produkten, Dienstleistungen und Geschäftsmodellen „made in Germany“.
Bei der geplanten steuerlichen FuE-Förderung ist es den Unternehmen besonders wichtig, dass diese bürokratiearm ausgestaltet wird. So sollte beispielsweise eine kurze, prägnante Beschreibung des FuE-Vorhabens genügen, um eine positive Einstufung als förderfähiges Vorhaben zu erhalten. Für diese Beurteilung sollten idealerweise eine oder mehrere Institutionen verantwortlich sein, die über das notwendige Know-how verfügen. Hierfür kämen zum Beispiel Projektträger mit Expertise in der Forschungsförderung infrage.
Wichtig ist, dass die steuerliche FuE-Förderung in Deutschland jetzt möglichst schnell eingeführt wird. Sie ist ein wichtiges Instrument, um den Standort attraktiv zu machen – sowohl für deutsche als auch für ausländische Unternehmen. Zusammen mit der bewährten Projektförderung, die verstetigt und möglichst sogar ausgebaut werden sollte, kann die steuerliche Forschungsförderung unternehmerische Innovationsaktivitäten beflügeln. Denn innovative Unternehmen sind die Grundvoraussetzung für Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand – heute und in der Zukunft.
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