Bundesrat stimmt verbessertem Rechtsschutz in Gerichtsverfahren zu

Der Bundesrat hat dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zugestimmt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.

Bundesrat, Pressemitteilung vom 14.10.2011

Die Länder haben am 14.10.2011 dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zugestimmt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.

Das Gesetz schafft einen Rechtsbehelf bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Vorgesehen ist eine Kombination aus Verzögerungsrüge und kompensatorischem Entschädigungsanspruch.

Der Beschluss des Bundestages geht zurück auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte aus dem Jahr 2006, in der dieser die geltende Rechtslage in Deutschland rügte. Da es keinen Rechtsbehelf gegen eine Verletzung des Anspruchs auf „Rechtschutz in angemessener Zeit“ gebe, entspreche das deutsche Recht in diesem Punkt nicht der europäischen Konvention für Menschenrechte.

Das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.

Quelle: Bundesrat

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Quelle: DATEV eG