Öffentliche Auftragsvergabe: Zufriedenheitsumfrage zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
Das EEE wurde mit der Vergabe-Richtlinie 2014/24/EU eingeführt. Unternehmen können ihre vorläufige Eignung zur Ausführung des öffentlichen Auftrags und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen darüber nachweisen. Sie kann über einen elektronischen Dienst (EEE-Dienst) ausgefüllt werden.
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