Bewertungsbericht der EU-Kommission zur Energiesteuerrichtlinie
Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Energiesteuerrichtlinie in 2003 einen positiven Beitrag zum EU-Rechtsrahmen geleistet hat. So wurde u. a. der Anwendungsbereich auf die Besteuerung von Energieerzeugnissen wie Heiz- und Kraftstoffe und Elektrizität ausgeweitet. Die Richtlinie aktualisierte gleichzeitig die Mindeststeuersätze für Mineralöle. Jedoch hält die Richtlinie nicht mehr Schritt mit den politischen Zielen im Klima- und Energiebereich (u. a. Pariser Klimaabkommen), der sich in den vergangenen 15 Jahren signifikant verändert hat. Zu einer Fragmentierung des EU-Binnenmarktes führen z. B. die – meist zu niedrigen – Mindestsätze als auch die weit verbreitete und sehr unterschiedliche Anwendung optionaler Steuerbefreiungen in den EU-Mitgliedstaaten. Zudem werden neue Technologien und Produkte (z. B. Wasserstoff, E-Kraftstoffe) nicht berücksichtigt und somit keine steuerlichen Ermäßigungen für umweltverträgliche Erzeugnisse zuerkannt.
Die EU-Kommission hatte bereits in 2011 einen Überarbeitungsvorschlag zur Energierichtlinie vorgelegt, der jedoch in 2015 zurückgezogen wurde, da der Rat keine Einigung erzielen konnte. Die neue EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat bei der Vorstellung ihrer Prioritäten bereits angekündigt, einen neuen Überarbeitungsvorschlag vorzulegen (voraussichtlich bis Ende 2020). Wie in der Mitteilung der EU-Kommission von Januar 2019 vorgeschlagen, könnte für den neuen Vorschlag auf die „Überleitungsklauseln“ des EU-Vertrags zurückgegriffen werden, um den Vorschlag mit qualifizierter Mehrheit zu verhandeln.
Das Thema Energiebesteuerung wird auch auf der Tagesordnung des informellen Treffens der EU-Finanzminister am 14./15.09.19 in Helsinki stehen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.
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