Hamburg und Brandenburg fordern Reform des Mietrechts
Bundesrat, Mitteilung vom 20.09.2019
Rückzahlungsansprüche ausweiten
Vermieterinnen und Vermieter, die überhöhte Mieten verlangen, sollen diese künftig nicht erst ab einer entsprechenden Rüge zurückzahlen müssen, sondern rückwirkend von Beginn des Vertragsverhältnisses an. Hamburg und Brandenburg möchten damit ökonomische Fehlanreize für Personen beseitigen, die sich nicht an die Mietpreisbremse halten.
Schärfere Kappungsgrenze
Die sog. Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten soll von derzeit 15 auf 10 Prozent sinken.
Kündigungsschutz ausweiten
Ausweiten möchten die Länder dagegen die Schonfristregelung bei Kündigung wegen einmaligen Zahlungsverzugs: Sofern der Mietrückstand rechtzeitig ausgeglichen wird, soll die Kündigung unwirksam sein – egal, ob es sich um eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung handelt.
Umsetzung der Mietpreisbremse bis 2025
Rechtsverordnungen, die die Länder zur Umsetzung der Mietpreisbremse erlassen, sollen nicht schon Ende 2020 auslaufen, sondern bis 2025 verlängerbar sein.
Ausschüsse beraten Ende September
Nach der Vorstellung in der Plenarsitzung wurde der Gesetzesantrag in die Ausschüsse überwiesen. Diese beraten in der letzten Septemberwoche. Sobald sie ihre Empfehlungen für das Plenum erarbeitet haben, kommt der Antrag zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung.
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