Anwaltliche Unabhängigkeit
BRAK, Mitteilung vom 04.10.2019
In dem Verfahren geht es um die Frage, ob ein Rechtsanwalt, welcher eine Universität vor dem EuG vertritt, gleichzeitig Lehrbeauftragter der Universität sein kann. Der betroffene Rechtsanwalt wurde von der zuständigen polnischen Behörde zu mehreren Strafzahlungen verurteilt, da diese in der Doppelfunktion die Unabhängigkeit des Rechtsanwalts in Gefahr sah und einen Verstoß gegen Art. 19 des Statuts des EuGH bejahte.
Das EuG stimmte dieser Auffassung zu. Der Generalanwalt widersprach dem und beantragt nun die Aufhebung des Urteils des EuG. Aus seiner Sicht besteht zwischen der Universität und dem Rechtsanwalt keinerlei finanzielle oder andere Verbindungen, welche ernsthafte Zweifel an der Unabhängigkeit des Rechtsanwalts begründen könnten.
Presseerklärung des EuGH (englisch, September 2019)
Schlussanträge des Generalanwalts (September 2019)
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