DStV gegen "Zweiklassengesellschaft" im Berufsrecht

Die steuerliche Beratung durch Steuerberater muss genauso wie die der Rechtsanwälte umfassend vor staatlichen Ermittlungsmaßnahmen geschützt werden. Das forderte der DStV auf dem 34. Deutschen Steuerberatertag in Düsseldorf.

DStV, Pressemitteilung vom 17.10.2011

„Eine umfassende steuerliche Beratung des Mandanten setzt zwingend einen ebenso umfassenden Schutz vor staatlichen Ermittlungsmaßnahmen voraus“, betont Hans-Christoph Seewald, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV), vor 1.000 Teilnehmern beim 34. Deutschen Steuerberatertag in Düsseldorf. Dieses Schutzbedürfnis gelte für das Beratungsgespräch als auch für die Tätigkeit des Steuerberaters generell.

Dieses Recht galt für Steuerkanzleien jahrzehntelang als selbstverständlich, wurde jedoch in der vergangenen Legislaturperiode aufgeweicht. Nunmehr dürfen sich Steuerberater nur noch relativ sicher sein, etwa von Ermittlungsbehörden nicht abgehört zu werden. Damit verstößt der Gesetzgeber gegen die verfassungsrechtliche Gewähr, dass sich Steuerpflichtige einem Organ der Steuerrechtspflege ohne negative Konsequenzen anvertrauen können. „Dieses Dogma muss daher unverzüglich wieder rechtlich klargestellt werden“, betont Seewald.

Für Rechtsanwälte wurde dieser wichtige absolute Schutz wiederhergestellt. Insofern ist nunmehr eine Gleichbehandlung beider Berufsgruppen geboten: Zum einen hat sich der Beruf stets als zuverlässig erwiesen, für sich dieses Recht in Anspruch nehmen zu können. Daneben darf es für den Mandanten rechtlich keinen Unterschied bedeuten, ob sich von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater steuerlich oder steuerstrafrechtlich beraten zu lassen.

Quelle: DStV

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Quelle: DATEV eG