360.000 Steuerpflichtige könnten von einer Absetzbarkeit der Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung als Werbungskosten profitieren, was zu Steuermindereinnahmen von jährlich rund 1,1 Milliarden Euro führen würde, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.
Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 17.10.2011
360.000 Steuerpflichtige könnten von einer Absetzbarkeit der Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung als Werbungskosten profitieren. Auf dieser Basis wäre mit Steuermindereinnahmen von jährlich rund 1,1 Milliarden Euro zu rechnen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/7259) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/6978) zu den Auswirkungen des Urteils des Bundesfinanzhofes, der diesen Abzug als Werbungskosten erstmals zugelassen hatte.
Die Bundesregierung verweist in einem Vorwort zur Antwort auf die aktuelle Gesetzesfassung, nach der diese Aufwendungen nur als Sonderausgaben bis zu einer Höhe von 4.000 Euro im Jahr abziehbar sind. Dennoch habe der Bundesfinanzhof „überraschend“ entschieden, dass das Abzugsverbot entgegen dem Willen des Gesetzgebers nicht greife. Weitere Fragen der Abgeordneten will die Bundesregierung allerdings nicht beantworten, weil sie sich auf die noch laufende Prüfung der Schlussfolgerung aus der Rechtsprechung beziehen würden.
Quelle: Deutscher Bundestag
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