Erneute Kritik der BRAK an geplanter Meldepflicht für Steuergestaltungen
BRAK, Mitteilung vom 10.10.2019
Kritisch sieht die BRAK Regelungen in dem Entwurf, welche die Handhabung der Mitteilungspflichten für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nochmals erschweren. Für die Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe ist aus Sicht der BRAK elementar, eine Kollision mit ihrer berufsrechtlichen Verschwiegenheitsverpflichtung zu vermeiden.
Die BRAK kritisiert zudem, dass durch den Entwurf auch in ganz alltäglichen Fällen ein erheblicher finanzieller und administrativer Aufwand für Steuerpflichtige und deren Beraterinnen und Berater generiert wird. Darüber hinaus weist die BRAK darauf hin, dass aufgrund der unspezifischen Formulierung des Begriffs „steuerliche Gestaltung“ faktisch jeder Fall, in dem ein Rechtssubjekt aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittland beteiligt ist, als grenzüberschreitend zu betrachten und damit zu melden ist.
Anmerkung der Redaktion
Das Bundeskabinett hat am 9. Oktober 2019 den Gesetzentwurf zur Einführung einer Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen beschlossen.
-
BRAK-Stellungnahme Nr. 22/2019
-
Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen
Powered by WPeMatico