Soli-Teilabschaffung bei Anhörung im Bundestag begrüßt
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 04.11.2019
…
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 19/14103 ) sieht vor, dass der Solidaritätszuschlag in einem ersten Schritt zugunsten niedriger und mittlerer Einkommen zurückgeführt werden soll. Durch die Anhebung der Freigrenze und die Einführung einer neuen Milderungszone sollen 90 Prozent aller bisherigen Zahler des Zuschlags von der Zahlung befreit werden. Das Entlastungsvolumen soll ab 2021 9,8 Milliarden Euro betragen und 2022 auf 11,2 Milliarden Euro steigen. Wegen der aktuell weiterhin bestehenden finanziellen Lasten des Bundes aus der Wiedervereinigung werde der Solidaritätszuschlag nur teilweise zurückgeführt, heißt es in dem Entwurf. Außerdem ging es in der Anhörung um einen Gesetzentwurf der FDP Fraktion ( 19/14286 ), der die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags zum Ziel hat.
Powered by WPeMatico