Artikel 344 und 345 MwStSystRL – Sonderregelung für Anlagegold – Verzeichnis der befreiten Goldmünzen 2020

Das BMF macht die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2020 die Kriterien des Artikels 344 Abs. 1 Nr. 2 MwStSystRL erfüllen und von der EU-Kommission am 29. Oktober 2019 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, ergänzend bekannt (Az. III C 1 – S-7068 / 19 / 10002 :001).

Artikel 344 und 345 MwStSystRL – Sonderregelung für Anlagegold – Verzeichnis der befreiten Goldmünzen 2020

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 1 – S-7068 / 19 / 10002 :001 vom 05.11.2019

Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2020 die Kriterien des Artikels 344 Abs. 1 Nr. 2 MwStSystRL erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 29. Oktober 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU 2019 Nr. C 364, S. 9) veröffentlicht.

Zu Ihrer Information übersende ich in der Anlage einen Abdruck dieser Liste. Dieses Schreiben (nebst Anlage) steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen ( http://www.bundesfinanzministerium.de ) unter der Rubrik „Themen – Steuern – Steuerarten – Umsatzsteuer – BMF-Schreiben/Allgemeines“ zum Herunterladen bereit.

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