Laut BFH kann eine geduldete Ausländerin, die für ihre Ausbildung zur Optikermeisterin Zuwendungen aus dem Aufstiegsausbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG-Programm) erhält, für ihr Kind Kindergeld beanspruchen (Az. III R 62/09).
BFH, Urteil III R 62/09 vom 04.08.2011
Leitsatz
Ausländer, die über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen und nach vorangegangener berechtigter Erwerbstätigkeit für den Besuch der Meisterschule nach dem AFBG gefördert werden, können Kindergeld beanspruchen wie Ausländer, die laufende Geldleistungen nach dem SGB III beziehen.
| Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0927400. |
Quelle: BFH
———————-