Schülerbeförderungskosten: Eilbeschlüsse des VG bestätigt

Die Anweisung des Innenministers, eine Satzung zu beschließen, die für die Schülerbeförderung eine Eigenbeteiligung der Eltern bzw. der volljährigen Schüler vorsieht, war lt. OVG Schleswig-Holstein rechtmäßig (Az. 2 MB 39/11, 2 MB 40/11).

OVG Schleswig, Pressemitteilung vom 18.10.2011 zu den Beschlüssen 2 MB 39/11 und 2 MB 40/11 vom 17.10.2011

Der Kreis Dithmarschen bleibt in der gerichtlichen Auseinandersetzung gegen kommunalaufsichtliche Maßnahmen des Innenministers unterlegen. Der Kreistag des Kreises hatte es abgelehnt, für die Schülerbeförderung eine Eigenbeteiligung der Eltern bzw. der volljährigen Schüler einzuführen. Daraufhin hatte der Innenminister den Kreis angewiesen, eine Satzung zu beschließen, die eine solche Eigenbeteiligung vorsieht, und nach aufrechterhaltener Weigerung eine solche Satzung im Wege der sog. Ersatzvornahme selbst erlassen.

Die Anträge des Kreises auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hatte das Verwaltungsgericht abgelehnt. Die hiergegen eingelegten Beschwerden des Kreises wies das Oberverwaltungsgericht nunmehr zurück (Beschlüsse vom 17.10.2011 – 2 MB 39 und 40/11).

Die Weigerung des Kreises sei rechtswidrig, da er durch § 114 Abs. 2 Satz 3 SchulG zur Einführung der angemahnten Eigenbeteiligung verpflichtet sei. Die gesetzliche Vorschrift sei nicht verfassungswidrig. Zwar würden die Kreise durch sie in ihrem Recht auf Selbstverwaltung, nämlich in der Finanz- und in der Satzungshoheit betroffen. Dies hätten sie jedoch hinzunehmen, da die kommunale Selbstverwaltung nur „im Rahmen der Gesetze“ verfassungsrechtlich garantiert sei. Die gesetzliche Bestimmung sei ihrerseits in juristischer Sicht nicht zu beanstanden. Eine politische Bewertung stehe jedoch nicht in der Kompetenz der Gerichte.

Quelle: OVG Schleswig-Holstein

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Quelle: DATEV eG