Startschuss für das elektronische Anwaltspostfach in der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Sachsen-Anhalt fällt am 1. Januar 2020
OVG Sachsen-Anhalt, Pressemitteilung vom 20.11.2019
Die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Sachsen-Anhalt werden bereits ab dem 1. Januar 2020 von der vom Gesetzgeber eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen, gerichtliche Dokumente an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte proaktiv in elektronischer Form über das besondere elektronische Anwaltspostfach zuzustellen bzw. zu versenden. Insoweit ist zu beachten, dass ab diesem Zeitpunkt ohne weitere Nachfrage jegliche Kommunikation mit der Anwaltschaft über das beA geführt wird und auch Zustellungen über das beA vorgenommen werden, unabhängig davon, ob die betreffenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihr beA bereits zum Versenden eigener Dokumente nutzen.
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