Eine Projektgruppe aus Finanzexperten des Bundes und der Länder untersucht zur Zeit das steuerliche Reisekostenrecht. Ziel sei es, Vereinfachungsmöglichkeiten besonders in den Bereichen „regelmäßige Arbeitsstätte und „Auswärtstätigkeit“ zu finden.
Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 19.10.2011
Eine Projektgruppe aus Finanzexperten des Bundes und der Länder untersucht zur Zeit das steuerliche Reisekostenrecht. Ziel sei es, Vereinfachungsmöglichkeiten besonders in den Bereichen „regelmäßige Arbeitsstätte und „Auswärtstätigkeit“ zu finden, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/7303) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/7095). Dabei werde es auch um Verpflegungsmehraufwendungen und die Kosten der doppelten Haushaltsführung gehen.
Das Bundesfinanzministerium werde dem Deutschen Bundestag voraussichtlich bis Ende Dezember 2011 einen Bericht mit verschiedenen Vereinfachungsansätzen vorlegen.
Quelle: Deutscher Bundestag
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