BdSt fordert: Ungerechtfertigte Steuererhöhung abschaffen!

Der Bund der Steuerzahler begrüßt den Vorschlag der Minister Schäuble und Rösler, die so genannte Kalte Progression abzumildern. Die Entlastung sei aufgrund der guten Konjunkturdaten allerdings schon 2012 möglich.

BdSt, Pressemitteilung vom 20.10.2011

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt den Vorschlag der Minister Schäuble und Rösler, die so genannte Kalte Progression abzumildern. „Endlich kommt es zu diesem vom Bund der Steuerzahler schon seit langem geforderten Schritt, der verhindern soll, dass Lohn- und Einkommenssteigerungen in Zukunft überproportional steuerlich belastet werden. Allerdings ist aufgrund der guten Konjunkturdaten eine Entlastung bereits im Jahr 2012 möglich. Denn die zu erwartenden Einnahmen aufgrund der Kalten Progression im Jahr 2012 entsprechen bereits dem geplanten Entlastungsvolumen von 6 bis 7 Milliarden Euro“, kommentiert Dr. Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler, den Vorschlag der Minister.

Bislang führt der Tarifverlauf dazu, dass bei geringen Einkommenssteigerungen die Steuerbelastung überproportional steigt. Der BdSt setzt sich bereits seit langem dafür ein, die ungerechte Kalte Progression abzuschaffen und einen Tarif „auf Rädern“ einzuführen. „Denn eine Gehaltserhöhung muss auch zu einem höheren Gehalt und nicht nur zu einer höheren Steuerbelastung führen. Denn 1 Euro mehr Verdienst darf in Zukunft nicht zu 2 Euro mehr Steuern führen“, so Däke. Dieser Automatismus, der zu immer höheren Steuereinnahmen aufgrund prozentual immer höheren Steuerbelastungen führt, kann durch den Vorschlag gebremst werden.

Die Bundesregierung plant, die Steuerzahler zum 1. Januar 2013 zu entlasten. Dazu soll der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer angehoben werden und der Steuertarif nach rechts verschoben werden. Damit werden vor allem kleinere und mittlere Einkommen entlastet. Zudem soll der Tarif alle zwei Jahre an die Entwicklung der Kalten Progression angepasst und dann entsprechende Tarifkorrekturen vorgenommen werden.

Quelle: BdSt

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Quelle: DATEV eG