Vierte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz

Zum Referentenentwurf zur „Vier­ten Ver­ord­nung zur Än­de­rung von Ver­ord­nun­gen nach dem Versicherungsaufsichts­ge­setz können bis zum 27. Januar 2020 Stellungnahmen beim BMF eingereicht werden.

BMF, Mitteilung vom 09.01.2020
Kurzfassung

Gegenstand der Verordnung ist eine Anpassung der Mindestzuführungsverordnung in der Lebensversicherung und eine entsprechende Anpassung der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung. Die Neuregelung soll für Eigentümer und andere Beteiligte einen Anreiz setzen, sich an der Finanzierung der Zinszusatzreserve zu beteiligen.

Zum Referentenentwurf können bis zum 27. Januar 2020 Stellungnahmen bei VIIB4@bmf.bund.de eingereicht werden.

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