Steuerbegünstigung zur Erhaltung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen

Das BMF teilt eine Übersicht über die Veröffentlichung der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien mit Stand Januar 2020 mit (Az. IV C 1 – S-2198-a / 19 / 10004 :001).
BMF, Schreiben IV C 1 – S-2198-a / 19 / 10004 :001 vom 21.01.2020

Das BMF teilt eine Übersicht über die Veröffentlichung der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien mit Stand Januar 2020 mit.

Das BMF-Schreiben vom 21. Februar 2019 (BStBl I S. 211) wird aufgehoben.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht.

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