Mehr Fairness und Transparenz bei der Löschung von Online-Inhalten
vzbv, Mitteilung vom 24.02.2020
Im Gesetzesentwurf finden sich vor allem Neuerungen bei Transparenzpflichten und Verfahrensvorschriften.
Der vzbv begrüßt grundsätzlich die vorgenommenen Änderungen. Diese können eine Ausstrahlungswirkung über das NetzDG hinaus haben. So sollten die beabsichtigten Konkretisierungen der Transparenzberichte und die Erweiterungen der Berichtspflichten auf eingesetzte Filtertechnologie auch bei der nationalen Umsetzung der Reform des Urheberrechts (DSM-RL) mit den umstrittenen „Uploadfiltern“ Beachtung finden. Genauso ist es richtig, die Möglichkeiten der Nutzer zu stärken, sich gegen Löschungen zu wehren. Das neu eingeführte Gegenvorstellungsverfahren („Put-back Verfahren“) ist hierfür ein wichtiger Baustein.
Zu kurz greift der Vorschlag hingegen, bei Löschentscheidungen von Plattformen ohne eine vorherige Beschwerde eines anderen Nutzers. Auch hier sollte das neue Put-back Verfahren gelten. Denn für die Nutzer macht es keinen Unterschied, ob ihre Inhalte gelöscht wurden, weil eine Beschwerde vorlag oder weil ein Algorithmus dies so entschieden hat.
Die Stellungnahme befasst sich nicht mit dem parallel verhandelten „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“. Dort wird insbesondere geregelt, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Herausgabe von Passwörtern möglich sein soll.
Stellungnahme des vzbv zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
Powered by WPeMatico