Kurzarbeitergeld: Bundesrat billigt schnelle Hilfen für Betriebe in Corona-Krise
Bundesrat, Mitteilung vom 13.03.2020
Entlastungen für Wirtschaft und Arbeitsmarkt
Das Gesetz sieht zwei zeitlich befristete Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung vor: sie kann damit die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld absenken und die Leistungen erweitern – z. B. auf den Bereich von Leiharbeit. Die deutsche Wirtschaft soll damit vor existenziellen Verwerfungen durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie bewahrt werden – ähnlich wie in der Finanzkrise 2008/2009.
Schnelles Verfahren
Das Gesetzgebungsverfahren war extrem kurz: der Koalitionsausschuss beschloss die Maßnahmen am 8. März 2020, das Bundeskabinett am 10. März. Nur drei Tage später – am 13. März – verabschiedete der Bundestag den Entwurf der Koalitionsfraktionen in 1., 2. und 3. Lesung und leitete den Beschluss unmittelbar dem Bundesrat zu. Dieser billigte ihn noch am gleichen Tag.
Unterzeichnung, Verkündung, Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.
Hinweis der Redaktion
Nachdem der Gesetzentwurf für erleichtertes Kurzarbeitergeld am 13.03.2020 im Bundesrat verabschiedet wurde, unterzeichnete Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz nur wenige Stunden später. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt muss noch erfolgen.
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