Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation vorgelegt (VIG). Danach sollen u. a. die Auskunftserteilung unbürokratischer erfolgen und die Bürger schneller durch die Behörden informiert werden.
Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 25.10.2011
Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf (17/7374) zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation vor.
Nach Evaluation des im Mai 2008 in Kraft getretenen Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) soll der vorliegende Entwurf zur „verbraucherfreundlicheren Ausgestaltung“ des Gesetzes beitragen. Danach soll die Auskunftserteilung unbürokratischer erfolgen und die Bürger schneller durch die Behörden informiert werden. Dabei soll der Entwurf in „angemessener Weise“ die „schutzwürdigen Interessen Dritter berücksichtigen“.
Das VIG soll darüber hinaus an die Vorschriften anderer Informationsgesetze angepasst werden, um die „Kohärenz“ des Informationszugangsrechts zu erhöhen.
Quelle: Deutscher Bundestag
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