Die Bundessteuerberaterkammer hat zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften Stellung genommen.
BStBK begrüßt 1:1-Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie
BStBK, Mitteilung vom 10.03.2020
Der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften (BT-Drs. 19/17288), der in Art. 3 auch eine Änderung des Steuerberatungsgesetzes vorsieht, wird derzeit im Ausschuss für Wirtschaft und Energie beraten.
In ihrer Stellungnahme 008/2020 vom 10.03.2020 begrüßte die Bundessteuerberaterkammer u. a., dass sich der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf eine 1:1-Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie beschränkt. Allerdings enthalte der Gesetzentwurf an einer Stelle einen gesetzestechnischen Fehler.
Die Stellungnahme 008/2020 finden Sie auf der Homepage der BStBK.
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