Reisebeschränkungen wegen Corona-Krise: EU-Kommission legt Leitlinien für Fahrgastrechte vor
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 18.03.2020
Die Leitlinien sollen Klarheit für Reisende schaffen und auch die Kosten für den Transportsektor senken, der von dem Ausbruch stark betroffen ist. „Die heutigen Leitlinien werden für die dringend benötigte Rechtssicherheit in Bezug auf die koordinierte Anwendung der EU-Passagierrechte in der gesamten Union sorgen. Wir beobachten weiterhin die sich rasch entwickelnde Lage und werden erforderlichenfalls weitere Schritte unternehmen“, sagte Vălean.
Die Leitlinien betreffen die Rechte der Passagiere bei Reisen mit dem Flugzeug, der Bahn, dem Schiff oder Bus, der See und der Binnenschifffahrt sowie die entsprechenden Verpflichtungen der Beförderungsunternehmen.
Hintergrund
Die EU ist der einzige Rechtsraum der Welt, in dem die Bürgerinnen und Bürger durch umfassende Passagierrechte geschützt sind – egal, ob sie mit dem Flugzeug, der Bahn, dem Schiff, dem Bus oder dem Bus reisen. Die Beförderungsunternehmen müssen den Passagieren, deren Flugdienst annulliert wurde, eine Rückerstattung (Rückerstattung der Fahrkarten) oder eine anderweitige Beförderung anbieten. Außerdem müssen sie auch Verpflegung und Unterkunft anbieten. Hinsichtlich der Entschädigung unterscheiden sich die Regeln je nach Verkehrsträger.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.
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