COVID-19: EU-Kommission genehmigt zwei weitere Beihilfemaßnahmen für Deutschland
- Regelung für Darlehensgarantien: Sie steht allen Unternehmen offen und ermöglicht Darlehensgarantien zu günstigen Konditionen, die zur Deckung des unmittelbaren Betriebs- und Investitionsmittelbedarfs der Wirtschaft beitragen sollen.
- „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020″: Die Beihilfen werden in Form von direkten Zuschüssen, rückzahlbaren Vorschüssen oder Steuer- und Zahlungsvorteilen gewährt, um den durch den Ausbruch des Coronavirus verursachten wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Unternehmen zu begegnen.
Powered by WPeMatico