Schätzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb durch Verkaufsaktivitäten über die Internetplattform eBay

Die Gewinnermittlung auf Basis eines Betriebsvermögensvergleichs ist bei Einkünften aus Gewerbebetrieb die vorrangige Gewinnermittlungsart. So das FG Niedersachsen (Az. 10 K 200/09).

FG Niedersachsen, Urteil 10 K 200/09 vom 03.08.2011

Orientierungssatz

  1. Die Gewinnermittlung auf Basis eines Betriebsvermögensvergleichs ist bei Einkünften aus Gewerbebetrieb die vorrangige Gewinnermittlungsart.
  2. In Schätzungsfällen muss deshalb eine Schätzung auf dieser Basis erfolgen, es sei denn, es besteht keine Buchführungspflicht und der Steuerpflichtige hat die Gewinnermittlung durch EÜR gewählt und diese war nach außen kenntlich gemacht.
  3. Jemand, der gar keinen Gewinn ermitteln will, hat keine Wahl zwischen den Gewinnermittlungsarten getroffen.
  4. Zur Höhe des Wareneinsatzes bei Schätzungen auf Basis des Bestandsvergleichs.
Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 5012678.

Quelle: DATEV eG

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Quelle: DATEV eG