Besteuerung von Grenzpendlern und Grenzgängern (Österreich)
Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 15. April 2020
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV B 3 – S-1301-AUT / 20 / 10002 :001 vom 16.04.2020
Die Konsultationsvereinbarung ist am 15. April 2020 in Kraft getreten und findet auf Arbeitstage im Zeitraum vom 11. März 2020 bis zum 30. April 2020 Anwendung. Die Konsultationsvereinbarung verlängert sich nach dem 30. April 2020 automatisch vom Ende eines Kalendermonats zum Ende des nächsten Kalendermonats, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Das Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.
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