Finanzanlagen: Aufsicht soll vereinheitlicht werden
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 29.04.2020
Dem Entwurf zufolge sollen die bisherigen Regelungen in der Gewerbeordnung und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung weitgehend in das Wertpapierhandelsgesetz übernommen werden. Zu den Kosten der Umstellung heißt es, es werde Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 5,2 Millionen sowie ein laufender Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 36,4 Millionen Euro jährlich entstehen. Die betroffenen Unternehmen würden durch die Pflicht zur Zahlung einer Umlage sowie von Gebühren und Kosten an die Bundesanstalt mit insgesamt rund 36,4 Millionen Euro jährlich belastet. Die einmaligen Kosten in Höhe von rund 5,2 Millionen müssten ebenfalls von den zu Beaufsichtigenden getragen werden. Andererseits komme es bei den betroffenen Unternehmen zu Entlastungen durch den Wegfall bisheriger Aufsichtskosten, sodass es nach Ansicht der Bundesregierung nicht zu einer erheblichen Mehrbelastung kommen wird.
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