BdSt plädiert für einen Ersatz der Gewerbesteuer
BdSt, Pressemitteilung vom 18.05.2020
Damit eröffnet der Verband eine neue und grundsätzliche Diskussion um kommunale Finanzen: Wir plädieren dafür, die Gewerbesteuer durch kommunale Zuschlagsrechte auf die Einkommen- und die Körperschaftsteuer sowie durch einen erhöhten Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zu ersetzen. BdSt-Präsident Reiner Holznagel betont dazu: „Auf diese Weise würden die Gemeinden ihre Einkommensquellen stabilisieren können und die gefährliche Abhängigkeit von der Gewerbesteuer verlieren.“ Die kommunale Steuerautonomie bliebe erhalten, weil die Kommunalpolitik die Höhe der neuen Hebesätze für die Einkommen- und die Körperschaftsteuer selbst bestimmen kann.
Generell betont der Verband, dass bei kommunalen Finanzreformen auf die Aufkommensneutralität geachtet werden muss – unterm Strich darf es insgesamt nicht zu Steuermehreinnahmen kommen. Eine Mehrbelastung muss ausgeschlossen werden: Dies sollte zum Beispiel für das Wohnen sowie für Zuschlagsrechte gelten. Hier müssen die Kommunen maßvoll handeln.
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